Foto (c) Thomas Mesic
Mit 7.7.2020 gilt die folgende Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Betreten bestimmter öffentlicher Orte Beschränkungen unterworfen wird:
Hier geht es zum Landesgesetzblatt.
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Mit 7.7.2020 gilt die folgende Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Betreten bestimmter öffentlicher Orte Beschränkungen unterworfen wird:
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