CORONA-VERORDNUNG: NEUERUNGEN FÜR DEN SPORT

Wir möchten Sie über die neue COVID-19-Verordnung informieren:

Die Bundesregierung hat die angekündigten strengeren Maßnahmen und drastische Einschnitte zur Eindämmung der steigenden COVID-19 Infektionszahlen bekannt gegeben.
Die neue Verordnung wird mit 3. November/00:00 Uhr in Kraft treten und für mindestens vier Wochen Gültigkeit haben.

Die ab 03.11.2020 geltende Verordnung bringt für den Sportbereich folgende Einschränkungen mit sich:

Generell gilt für den Individual- und Freizeitsport die 1 Meter Abstand Regel.

  • Sport nur noch Outdoor möglich (ausgenommen Spitzensport)
  • Keine Veranstaltungen (Wettkampf, Training, Kurs, Gruppe…) möglich (ausgenommen Spitzensport)
  • Indoorsportstätten werden geschlossen (Ausnahme: Spitzensport)
  • Kein Gastro-/Kantinenbetrieb
  • Anti-Gen-Test zulässig

Die neue Verordnung zum Nachlesen finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_463/BGBLA_2020_II_463.html

 

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Regelmäßige und aktuelle Infos finden Sie auch auf der Homepage von Sportaustria  www.sportaustria.at/corona

Wir wünschen allen Mitgliedern gute Gesundheit.