Wir möchten Sie über die neue COVID-19-Verordnung informieren:
Die Bundesregierung hat die angekündigten strengeren Maßnahmen und drastische Einschnitte zur Eindämmung der steigenden COVID-19 Infektionszahlen bekannt gegeben.
Die neue Verordnung wird mit 3. November/00:00 Uhr in Kraft treten und für mindestens vier Wochen Gültigkeit haben.
Die ab 03.11.2020 geltende Verordnung bringt für den Sportbereich folgende Einschränkungen mit sich:
Generell gilt für den Individual- und Freizeitsport die 1 Meter Abstand Regel.
- Sport nur noch Outdoor möglich (ausgenommen Spitzensport)
- Keine Veranstaltungen (Wettkampf, Training, Kurs, Gruppe…) möglich (ausgenommen Spitzensport)
- Indoorsportstätten werden geschlossen (Ausnahme: Spitzensport)
- Kein Gastro-/Kantinenbetrieb
- Anti-Gen-Test zulässig
Die neue Verordnung zum Nachlesen finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_463/BGBLA_2020_II_463.html
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Regelmäßige und aktuelle Infos finden Sie auch auf der Homepage von Sportaustria www.sportaustria.at/corona
Wir wünschen allen Mitgliedern gute Gesundheit.