Lockerung der Maßnahmen im Sport ab 1. Mai

Foto (c) Detlev Seyb

 

Ab 1. Mai treten die ersten Lockerungen der Maßnahmen im Freizeit- und Breitensport in Kraft. Freiluft-Sportstätten dürfen wieder geöffnet werden.

Wir bitten euch um gegenseitige Rücksichtsnahme und weiterhin verantwortungsvolles Handeln:

  • Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen 
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Händen und Material
  • Rudern ausschließlich im Einer oder im Mannschaftsboot mit Personen, die im selben Haushalt leben
  • Innenanlagen der Sportstätten (Umkleiden, Duschen, Klubräume) bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Das Verweilen auf der Sportstätte außerhalb der Sportausübung ist untersagt.

Weitere Handlungsempfehlungen findet ihr auf der Website des Österreichischen Ruderverband.

Hier geht es zum Bundesgesetzblatt.

Danke für die Kenntnisnahme und bleibt gesund!
Der Vorstand des OÖRV